Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP), jeweils neuester Fassung.
Umfang der Transportversicherung:
Versichert sind bei nationalen Transporten Güterschäden und Vermögensschäden nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches HGB.
Bei innerdeutschen Beförderungen leistet der Versicherer gemäß § 449 HGB in der vereinbarten Höhe für Verlust und Beschädigung von Gütern Ersatz, jedoch beschränkt auf höchstens 40 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichte der Sendung, die der Frachtführer zur Beförderung übernommen hat. Diese Vereinbarungen gelten vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit.
Transportversicherung gezeichnet bei der Mannheimer Versicherung AG